Festordnung
Festordnung 18.07.2025 bis 20.07.2025
Festordnung für das Gründungsfest der Freiwilligen Feuerwehr Markt Reisbach e.V.
Für das Gründungsfest und die in dessen Rahmen stattfindenden Veranstaltungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen, die mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes samt Nebenplätzen (Parkplatz, etc.) bzw. mit der Teilnahme an der Veranstaltung anerkannt werden:
1. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Festprogramm vor.
2. Das Gründungsfest findet bei jeder Witterung statt.
3. Die ankommenden Vereine werden gebeten, sich im Festbüro anzumelden und die Festunterlagen abzuholen.
4. Auf dem gesamten Festgelände inkl. Parkplatz gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie die Richtlinien des Veranstalters.
5. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals, Feuerwehr, Polizei sowie der Festleitung ist Folge zu leisten. Diese sind auch berechtigt im Rahmen des Jugendschutzes Ausweiskontrollen und zur Sicherheit aller anwesenden Gäste auch Taschenkontrollen durchzuführen.
6. Bei Sachbeschädigung aller Art behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte vor und stellt entstandene Schäden dem Verursacher in Rechnung.
7. Das Parken auf öffentlichen Straßen und auf den ausgewiesenen Parkflächen erfolgt nach den Regeln der StVO und auf eigene Gefahr. Für Schäden, Einbrüche oder Diebstahl haftet der Veranstalter nicht. Grundsätzlich ist der ausgeschilderte Parkplatz zu verwenden und bestehende Parkverbote sind einzuhalten.
8. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Schäden oder Diebstahl an Vereins- und Privateigentum. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Die Verantwortung für die Mitglieder und für das Vereinseigentum trägt der jeweilige Verein.
9. Das Mitbringen von Dosen, Glas- und Plastik-Gefäßen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen und vergleichbare Gegenstände aller Art sind untersagt. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt bei allen Besuchern/Teilnehmern eine Leibesvisitation sowie Taschenkontrollen durchzuführen.
10. Während des Gottesdienstes sowie des Kirchen- und Festumzuges wird um diszipliniertes Verhalten gebeten. Den Anweisungen der Zugführer ist Folge zu leisten.
11. Handsirenen und ähnliches sind im Festzelt verboten.
12. Das ,,Taferl stehlen" wird als Brauchtum angesehen. Dies sollte allerdings im geregelten Maß von statten gehen. Der Veranstalter entzieht sich jeglicher Haftung bei Beschädigung oder Verlust.
13. Fahnen dürfen ausdrücklich nicht gestohlen werden.
14. Fahrzeuge, die an den Zügen teilnehmen müssen bei der Festleitung angemeldet werden, angemeldet sein und sich in verkehrssicherem Zustand befinden.
15. Das Anbringen von Plakaten oder Ähnlichem an das Festzelt oder sonstigen Objekten am Festplatz ist nur nach Genehmigung durch das Festbüro oder der Festleitung gestattet. Politische Werbung ist generell untersagt.
16. Eltern haften für ihre Kinder.
17. Sofern nicht ausdrücklich und unverzüglich dem Veranstalter gegenüber widersprochen wird, willigt der Besucher/Teilnehmer mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes bzw. der Teilnahme an der Veranstaltung in die Erstellung und Veröffentlichung von Fotos seiner Person zum Zweck der Berichterstattung über die Veranstaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Vereinsdarstellung ein. Die Veröffentlichung erfolgt in hierfür üblichen Publikationen (z. B. Broschüren, Flyer), in der örtlichen/regionalen Tagespresse und im World Wide Web (Internet) unter der Homepage des Vereins oder Facebook, Instagram, etc. Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt mit Wirkung auch für Rechtsnachfolger und Erben, ohne jegliche Vergütung, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung und Archivierung. Aus dem Widerspruch gegen die vorstehend geregelte Einwilligung entstehen keine Nachteile.
18. Alle Vereine und Personen erklären sich durch die Teilnahme an unserem Gründungsfest und dem Betreten des Festgeländes mit dieser Festordnung einverstanden.
Änderungen vorbehalten.