Rückkehr in aktiven Dienst
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Quelle Text und Bilder: Dingolfinger Anzeiger 22.07.2025 Monika Ebnet
Rückkehr in aktiven Dienst
Gesetzesänderung ermöglicht Ausführung bis zum 67. Lebensjahr

Bisher war die Ausübung des aktiven Feuerwehrdienstes nur bis zum 65. Geburtstag möglich. Schon seit geraumer Zeit wurde von Feuerwehrseite Unmut über diese Regelung kundgetan, ist doch auch der Renteneintritt erst zum 67. Lebensjahr angedacht. Zum 16. Juli ist nun die Neuregelung und Anhebung der Altersgrenze erfolgt. Damit solle gewährleistet sein, dass auch künftig ausreichend Kräfte zur Verfügung stehen, um das Einsatzaufkommen abarbeiten zu können.
Mit dem 13. März 2025 ist Günter Petrat altersbedingt aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschieden. Bis zu diesem Datum hat er bereits 49 Jahre und drei Monate gemäß dem Leitspruch „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“ diesen Dienst mit großem Engagement ausgeübt. Mit der Anhebung der Altersgrenze war für ihn klar, dass er dies auch die nächsten Monate tun möchte. Somit wurde er am 16. Juli 2025 offiziell wieder in den aktiven Dienst mitaufgenommen. „Wir sind froh und dankbar, dass wir auf solch zuverlässige Kräfte zählen dürfen“, führt Kommandant Peter Jobst aus und begrüßte ihn, wie es der Brauch ist, per Handschlag zurück im aktiven Team.